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Rückblick zur Erweiterung der Hoheitsgewässer einiger Küstenstaaten.
Als die Fischer dabei waren das Netz mit ihren verwitterten, harten Händen einzuholen und den guten Fang zu bergen, kamen aus dem Norden isländische Schnellboote. Sie legten sich vor den dort fischenden Booten und forderten sie auf, ihnen zu folgen. Der Protest der Kapitäne wurde zurückgewiesen und sie mussten den Schnellbooten folgen. Aus der Presse konnte ich entnehmen, dass erst im letzten Moment eine englische Fregatte die Fischerboote befreite. Solche Ereignisse gab es noch einige mehr. Verstehen konnte ich damals die Isländer. Sie lebten vor allem von der Fischerei und vom Fischexport. Doch wir dachten wohl alle, wo sollen solche staatlichen Festlegungen der Küstenstaaten noch hinführen? Wir diskutierten damals auch über die Entscheidung des Südkoreanischen Diktators Rhee, der hatte die Befischung koreanischer Gewässer durch die Japaner in einer Entfernung von 320 km von ihrer Küste verboten. Wir dachten damals, was wird aus dem Seerecht, dem die Freiheit der Meere zugrunde liegt? Was wird aus den Staaten, die nur eine kleine Küste haben? Bietet das Meer nicht allen Schiffen, unabhängig welcher Nationalität eine freie Fahrt? Die ehemals bedingte Einschränkung durch die drei Seemeilen Hoheitsgewässer, entstanden aus dem Recht zum Schutz des Landes und der Reichweite ihrer Küstenbatterien, wurde durch alle Staaten akzeptiert. Eine seerechtliche Regelung durch die Seerechtskonferenzen konnte eine gewisse Zeit lang nicht erreicht werden. Doch die spätere Entwicklung haben wir alle noch gespürt. Erst kam Island mit der 50 sm Grenze und danach kamen die 200 sm ökonomischen Zonen. Heute streitet man darüber, wem gehört die Arktis? Man streitet ganz einfach über die Rohstoffe, die hier lagern. Wer sich hier durchsetzen kann, ist noch offen. Den heutigen Hochseefischern werden aber auf jedem Fall wieder Einschränkungen drohen. |
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Letztes Update: 11.12.2012, 18:09 Uhr
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