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Schirmer
Jochen Schirmer
Kunstmaler


Arbeitskreis


60 Jahre
Fischwirtschaft
in Rostock Marienehe



Bilder vom Fischereihafen aus den Jahren 1950 bis 1990 und nach der Wende 1990

Fischereihafen




Ständige Ausstellung
Hochseefischerei 1950-1990

Societät Rostock maritim e.V.


Gedanken zum Neuanfang in der Entwicklung der Fischwirtschaft nach Kriegsende an der Küste von Mecklenburg – Vorpommern und danach in der DDR.

Günther Kröger Kapitän /ehem.Fangdirektor

Bekannt sind uns Hochseefischern die Beschlüsse der sowjetischen Besatzungsbehörde. Wir können sie Nachlesen in dem Buch „Hiev Up“ von D.Strobel und Hahlbeck, in dem Buch „Zur Entwicklung der ostdeutschen Fischwirtschaft nach 1945 bis in die Gegenwart“ von einem Autorenkollektiv und in dem Buch von Kapitän Erwin Schütt zur „Geschichte der Fischerei und des Fischereirechts im deutschen Ostseeraum“.

Ausgehend von der herrschenden Hungersnot nach dem Kriegsende reagierte die Besatzungs­macht hier in unserem Teil Deutschlands mit der Verordnung des Kriegsrates der sowjetischen Streitkräfte vom 1. Juli 1945.

Die Verordnung beinhaltete die Voraussetzungen – für die Organisation des Fischfanges an der Küste der Ostsee - . Mit dem Befehl Nr. 11 der SMAD vom 11. Januar 1946 zur grundlegenden Regelung des Fischereiwesens in der sowjetischen Besatzungszone, waren die Voraussetzungen für den Neubeginn fast gegeben. Es musste ja noch erlaubt werden, dass die wenigen Küstenfischer auch nachts fischen durften und sich mit ihren Booten über die Küstenzone hinaus bewegen konnten. Fischereifahrzeuge, die eine Flagge führten, mussten die internationale Signalflagge C in den Mast heißen.. Sie mussten damals ein Dreieck aus der Flagge heraus schneiden. Mit recht großem Widerwillen musste diese Flagge, im Volksmund „Costa-Rica-Flagge“ genannt, bis 1950 geführt werden.

Auch unsere westdeutschen Kollegen hatten diese Flagge im Mast.

Es gab eine Vielzahl von Befehlen der sowjetischen Genossen, die alle dazu dienten, die Fischerei vor unsere Ostseeküste voran zu treiben und durch den Fischfang zur Versorgung der Bevölkerung beizutragen.

Doch der Anfang war unsagbar schwer. Eine Hochseefischerei gab es bei uns an der Küste nicht. Der Versuch von Rostock aus Hochseefischerei zu betreiben lag schon weit zurück. Aus dieser Zeit von 1919 bis 1925 standen nur noch die Fischhallen im Stadthafen von Rostock, die heute durch das Bebauungsprogramm kaum wieder zu erkennen sind.

Hochseefischerei gab es nur in Westdeutschland.

Nun wurde begonnen, die beschädigten kleinen Fischereifahrzeuge, es soll nur noch um die 220 gegeben haben, zu reparieren. Motore wurden in Gang gesetzt. Alte Netze wurden repariert und die Fischer beantragten Netzmaterial und Tauwerk. Das führte dazu, dass auch in diesen Betrieben, vor allem im Inland, wieder produziert wurde.

Doch alles verlief schleppend, da überall Materialien fehlten.

Die Befehle beinhalteten eine sogenannte Planvorgabe. 25.000 Tonnen sollten in diesem Jahr gefangen werden. Jeder der Fischer an der Küste der sowjetischen Besatzungszone erhielt sein Plansoll.

Fisch war zu dieser Zeit ein ganz wertvolles Tauschobjekt. Mancher Fischer versuchte seine bescheidene Lage durch den Tausch mit Fischen zu erleichtern oder irgendwelche Materialien zu beschaffen.

Obwohl sie bei einer Übererfüllung Lebensmittel, als Prämien erhielten, wurde die Tauscherei zu jeder Zeit und Stunde ausgeübt.

Wurden sie ertappt und hatten sie ihr Plansoll nicht erfüllt, gab es rigorose Strafen. Vor allem junge Fischer wurden dann in die Urangruben abgeurteilt. Man stelle sich vor, dass es dabei meistens solche Menschen traf, die die Fischerei erst jetzt zum ersten Male ausübten und wenig Vorkenntnisse besaßen. Doch der Uranbergbau brauchte Menschen und es ist nicht verwunderlich, dass bei den geringsten Vergehen für Nachschub gesorgt wurde.

Während meiner Seefahrtsschulzeit in Wustrow, erzählte mir der Strandwächter Hüttig immer wieder von solchen Vorkommnissen. Viele alte Menschen, vom Fischland und vom Darß, können so manche Begebenheit aus dieser Zeit schildern.

Trotz alledem ging es vorwärts und die Fischer fassten wieder Fuß.

Mit dem 15. Januar 1946 normalisierte sich die Lage weiter zum Vorteil der Fischer an der Ostsee, in der sowjetischen Besatzungszone.

Alle Fischereiboote, die Fischereimaterialien und auch die Fischerfassungsstellen und was es noch an Fischverarbeitungsstätten gab, wurden erstmalig an die deutschen Verwaltungen übergeben.

Anfang Februar 1946 wird die Abteilung Fischwirtschaft in der deutschen Verwaltung für Handel und Versorgung gebildet und die eingesetzten Landräte und Bürgermeister erhielten Befugnisse bezüglich der Fischerei.

Durch das Land Mecklenburg-Vorpommern wurden nun auch Verantwortliche für die Fischerei eingesetzt. Auch in Kreisen und Städten von denen aus Fischerei betrieben wurde, gab es nun Kräfte für das Fischereiwesen.


Überall an der Küste von Mecklenburg-Vorpommern regte sich das Leben.

Eine Fischereiaufsicht und andere Verwaltungen für die Fischerei hatten sich etabliert und arbeiteten. Ab ersten Februar 1946 hatten alle erfassten Fischer einen Pflichtfangplan durch die Landräte bzw. Bürgermeister erhalten. Auch kleine Abnahmefirmen entstanden. Es war ihre Pflicht, die Übernahmen von den Fischern zu erfassen. Sie begannen mit der Belieferung der Bevölkerung auch über das Küstengebiet hinaus. Es bildeten sich ebenfalls Genossenschaften, die die Zusammenarbeit mit den Fischern suchten und die auch Brennstoff und Fischereimaterial beschafften und an die Fischer verkauften.

Die gebildeten Fischereiämter erließen Schonmaßnahmen und ahndeten Verstöße im Auftrage der Landesregierung auf der Basis alter, aus dem Jahre 1939 und sogar 1917 stammender Gesetze und Verordnungen.

Entsprechend der Größe der Boote und der kleinen Kutter hatten sich die Fischer zusammen geschlossen und betrieben die Fischerei mit Angeln und Stellnetzen. Die Kutter fischten vereinzelt auch schon mit Schleppnetzen an der Küste und den vorgelagerten Gebieten, die für die Fischerei freigegeben waren. Vermerkt werden muss, dass die Boots- oder Schiffsführer im Besitz eines Fischereischeines sein mussten. Diesen mussten sie stets mitführen, sonst drohten ihnen hohe Strafen. Die Gehilfen durften alleine keine Fischerei betreiben.

Nach wie vor blühte der Schwarzhandel, trotz der angedrohten Strafen. Es war auch schon jetzt eine Überlebensfrage für die Fischer, denn nur auf diesem Wege konnten sie in dieser Zeit, so manches Ersatzteil oder Netztuch erhalten.

Trotz der weitgehenden Übernahme aller Verwaltungsaufgaben, regelten immer noch die Befehle der sowjetischen Besatzungsmacht eine Reihe notwendiger Aufgaben.

So wurde festgelegt, dass die Auslieferung der geplanten Fänge bezüglich der Versorgung auf die Länder umzulegen sind, damit der Fisch in der gesamten Besatzungszone verteilt wird. Es wurden eben-

falls umfassende Befehle zur Wiederbelebung der Netz- und Seilfabriken erlassen. Diese erhielten Vorgaben, dass sie im 3 Schichtbetrieb zu arbeiten hätten und so und so viel Netzmaterial abzuliefern wäre.

Wie Strobel bereits beschrieb, wurden von Skandinavien erste Importe getätigt. Es waren Salzheringe, die man importierte. Durchgeführt wurden die Importe durch die 1946 gegründete Herings-Zentralleitstelle GmbH Berlin, die bis Oktober 1949 bestand.

Lt. Befehl Nr. 233, vom Oktober 1947, des Chefs der SMAD, erfolgte die Festlegung über den Bau von 50 neuen Kuttern. In diesem Befehl wurden auch die Werften festgelegt, die diese Kutter bauen sollten. Nur drei Kutter wurden gebaut. Viele der alten Kutter waren nicht mehr seetüchtig und mussten stillgelegt werden. Deshalb erfolgte ein neuer Befehl zum Bau von 20 Kuttern im Jahr 1948. Es wurden gleichfalls Festlegungen zur Reparatur der Fischerei­fahrzeuge getroffen.

Da die Planvorgaben nicht fassten und nur teilweise ernst genommen wurden, wurde 1948 rigoros durchgegriffen. Fischern wurde der Fischereischein entzogen und Inhaftierungen erfolgten. Ihnen wurde Preiswucher und Verstoß gegen das Wirtschaftsgesetz vorgeworfen. Die Ablieferungspflicht sollte unbedingt durchgesetzt werden, um die Versorgung der Bevölkerung zu verbessern.

Die Fangvorgabe betrug 1948 21.000 Tonnen.(Lt. Schütt)

In diesem Zeitraum erfolgen auch die Festlegungen zur Stationierung der Kutterfahrzeuge und von welchen Häfen sie den Fischfang betreiben konnten.

Lt. Strobel veranlasste die Deutsche Wirtschaftskommission der fünf Länder in der sowjetischen Besatzungszone am 06. Oktober 1948 bis 1950 110 Holzkutter zu bauen, Hafenanlagen zu bauen, Wohnungen für Fischerfamilien zu errichten und Fischereigerät bereitzustellen.

Am 07. Februar 1949 wurden in Saßnitz 12 Kutter in Volkseigentum überführt.

Sie gehörten zuvor dem genossenschaftlichen Fischwirtschaftsverband und waren stationiert auf dem Dänholm bei Stralsund. Der Verband, als Dachverband von Mecklenburg-Vorpommern, war 1948 gegründet worden.

Zu den 12 Kuttern in Saßnitz kamen 11 angekaufte Kutter aus Westdeutschland dazu.

Alle Kutter fanden ihre Heimat in dem ersten VEB Ostseefischerei Mecklenburg, mit Sitz in Saßnitz (01.01.1949)


Mit dem ersten volkseigenem Betrieb in Saßnitz, war der Anstoß zur Bildung der volkseigenen Hochseefischerei gegeben. Gleichzeitig wurde die Trennung von der See- und Küstenfischerei sowie der privaten und Genossenschaftlichen Fischerei vorgenommen.

Diese Untergliederung wurde im Ministerium für Handel und Versorgung mit der Neubezeichnung der ehemaligen Hauptabteilung in die Hauptabteilung Nahrungs- und Genussmittel erforderlich.

Wie wir bei E Schütt nachlesen können, wurde am 01. Mai 1949 die VVB Fischwirtschaft Saßnitz gebildet. Sie war nun zuständig für die volkseigene Fischerei und Fischverarbeitung. Sie unterstand direkt der Deutschen Wirtschaftskommission für die volkseigene Industrie in Berlin.

Wie sie ersehen können, traten immer wieder ganz kurzfristig Veränderungen ein, die mit dem Strukturwandel in den Ministerien in Berlin zusammen hingen.

Mit der Gründung der DDR, am 07. Oktober 1949 erfolgten erneut grundlegende Veränderungen in der Verwaltung und der Organisation der volkseigenen Hochseefischerei.

Fachleute wurden sich zu diesem Zeitpunkt klar, dass die Kutterfischerei, den Bedarf an Seefischen nicht decken konnte. (Siehe auch Strobel) Nur durch den Aufbau einer großen Hochseefischerei konnte dieses Ziel erreicht werden. Am 17. November 1949 schlug der Rat der Stadt Rostock vor, auf dem Heinkelgelände in Marienehe, einen Betrieb für das Betreiben der Großen Hochseefischerei zu errichten. Die vorteilhafteren Bedingungen an der Unterwarnow gegenüber Wismar und Stralsund waren ausschlaggebend für diese Entscheidung.

Mit den Arbeiten wurde umgehend begonnen. Das Gelände musste beräumt werden. Man baute eine Fischhalle und errichtete eine kleinere Reparaturwerkstatt für die Schiffe. Gleichzeitig wurde mit den Arbeiten für den alten Hafen begonnen. Dieser sollte in zwei Abschnitten in Betrieb genommen werden. Auch die Anbindung an das Fahrwasser der Unterwarnow erfolgte durch Baggerarbeiten.

1950 erhielt der Betrieb, VEB Hochseefischerei Rostock, die ersten vier Logger, die aber vorübergehend in Saßnitz stationiert wurden.

Wie Strobel berichtete, löschten diese Logger zum ersten Mal am 19. Juni 1950 ihren Fang in Rostock Bramow am Schlachthof. Dieses Datum ging in die Geschichte als Bildung des VEB Fischkombinates Rostock ein. Die offizielle Bezeichnung als VEB Fischkombinat Rostock erhielt der Betrieb im September 1952. Auch der ehemalige Betrieb VEB Fischwirtschaft Saßnitz wurde in VEB Fischkombinat Saßnitz umbenannt.

Das übergeordnete Organ dieser beiden Kombinate, war die VVB Hochseefischerei Rostock.

Am 1. Mai 1951 wurde der erste Hafenteil und am 28. Juni 1952 der zweite Teil des Hafenbeckens in Betrieb genommen.

Als Kombinate bestanden die beiden Betriebe bis 1978. Dann wurden sie erneut umbenannt in VEB Fischfang Rostock und VEB Fischfang Saßnitz.

Das übergeordnete Organ wurde in VEB Fischkombinat Rostock umbenannt.

1984 wurde das Fischkombinat Rostock über den Stammbetrieb VEB Fischfang Rostock geleitet.

1980 wurde der Außenhandelsbetrieb Fischimpex gegründet.

Dem VEB Fischkombinat gehörten 9 Fischverarbeitungsbetriebe an. Weiterhin gehörte zum VEB Fischkombinat der Außenhandelsbetrieb, das Institut für Hochseefischerei und Fisch­verarbeitung, das Ingenieurbüro Stralsund, die Metallaufbereitung Richtenberg und der Fischgroßhandel Berlin.

Nach der Wende wurde aus dem VEB Fischkombinat Rostock die Deutsche Fischwirtschaft AG.

Von allen Betrieben blieb nur der Rostocker Fischereihafen übrig.

Literatur:

Strobel/ Hahlbeck „Hiev Up“
Schütt Geschichte der Fischerei...
und betriebliche Unterlagen, Veröffentlichung nur mit Genehmigung des Autors




Letztes Update: 19.02.2011, 13:15 Uhr
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