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Schirmer
Jochen Schirmer
Kunstmaler


Arbeitskreis


60 Jahre
Fischwirtschaft
in Rostock Marienehe



Bilder vom Fischereihafen aus den Jahren 1950 bis 1990 und nach der Wende 1990

Fischereihafen




Ständige Ausstellung
Hochseefischerei 1950-1990

Societät Rostock maritim e.V.


Fänge von 1929 bis 1932 und die Lage der Fischer

Inhaltlich entnommen: Geschichte der Fischerei und des Fischereirechts im deutschen Ostseeraum
Ein Abriss
von Erwin Schütt / Ingo Koch Verlag Rostock



Erwin Schütt recherchierte und beurteilte die damalige Lage:

Die durchschnittlichen Eigenfänge der wichtigsten Fischarten in den Wirtschaftskrisenjahren 1929 bis 1932 im Regierungsbezirk Stralsund:

Fischart (t) 1929 1930 1931 1932 durch-schnt.
Fang
Preise
/kg
Juli 1932

Hering
3.392
fehlt
1.580
3.708
2.893
0,39
Flunder
1.055
1.358
1.129
1.180
0,20
Scholle
771
500
465
578
0,18
Dorsch
595
306
457
452
0,09
Aal
463
555
581
536
0,90
Plötz
289
332
308
309
0,18
Hecht
177
151
168
165
0,83
Barsch
160
188
270
206
0,47
Zander
16
24
45
27
1,00
Lachs
6
22
11
13
1,65

Die Fänge umfassen die Außenbereiche und die freie See sowie die Binnengewässer.
Aufsichtsbereiche: Stralsund, Barth, Born, Lauterbach, Breege, Sassnitz, Schaprode, Greifswalder Wiek

1938 11.830 t
1946 7.231 t
1948 17.680 t
1949 20.333 t
1950 29.459 t
1983 50.000 t
1985 65.000 t bis 70.000 t davon Hering 60.000 bis 65.000 t
2000 6.400 t Heringsfang im Seegebiet Mecklenburg-Vorpommern

Zusammenfassung

Grundlage: Erwin Schütt

Nach dem 1. Weltkrieg wurden die bestehenden fischereirechtlichen Bestimmungen präzisiert. Diese waren wegen der technischen Entwicklung der Schleppnetzfischerei notwendig. (Motore in den Booten, neue Netze u. Materialien für die Fischerei)

Am 15. Oktober 1928 gab es ein Verbot der Schleppnetzfischerei in der damaligen Dreimeilenzone, vorerst für alle Fischereifahrzeuge, die mit Motorenkraft betrieben wurden, schrieb Schütt.

Ab Oktober 1933 dann für alle Fahrzeuge, die Schleppnetzfischerei betrieben.

Ende der 20er Jahre nahm die Not der Fischer im Zusammenhang mit der Weltwirtschaftskrise zu. Gleichzeitig wurden weitere Verordnungen zum Ausbau und der Verstärkung der staatlichen Macht auf dem Gebiet der Fischereiaufsicht festgelegt. (unter anderem, um Schmuggelgeschäfte zu unterbinden)

Um die Fortführung des Fischerberufes zu ermöglichen wurden 1928 Regelungen für die Gewährleistung von Darlehen an See- und Küstenfischer veröffentlicht. Grundbesitz konnte mit Hypotheken belegt werden. War kein Grundbesitz vorhanden, mussten Bürgen gestellt werden. Die Zinsen betrugen pro Jahr 32 % . Die Rückzahlung der Darlehen war bei der Instandsetzung von Fahrzeugen auf höchstens 10 Jahre beschränkt.

Viele Fischer mussten 1927 Anträge zur Stundung ihrer Darlehen stellen.

Die Suche nach einem Nebenverdienst war groß. Schon damals wurden Teppiche geknüpft oder es wurde auch schon mal Sprit geschmuggelt. Die Lage der Küstenfischer war damals katastrophal.

Vor dem II. Weltkrieg wurden an den Küsten Vorpommerns und Mecklenburgs ausschließlich Küsten- und Kutterfischerei betrieben.

 




Letztes Update: 07.03.2011, 12:13 Uhr
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