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Schirmer
Jochen Schirmer
Kunstmaler


Arbeitskreis


60 Jahre
Fischwirtschaft
in Rostock Marienehe



Bilder vom Fischereihafen aus den Jahren 1950 bis 1990 und nach der Wende 1990

Fischereihafen




Ständige Ausstellung
Hochseefischerei 1950-1990

Societät Rostock maritim e.V.


Fischereibestimmungen an der Mecklenburger Ostseeküste

Inhaltlich entnommen: Geschichte der Fischerei und des Fischereirechts im deutschen Ostseeraum
Ein Abriss
von Erwin Schütt / Ingo Koch Verlag Rostock


Erwin Schütt schreibt:

"Trotz der Bemühungen um die Vereinheitlichung des Fischereirechts blieben in die einzelnen Länder weiterhin eigenständige Regelungen in Kraft."

Für Mecklenburg wurden durch die dortige Staatsregierung im Namen des Großherzogs Friedrich Franz Verordnungen zur Regelung der Fischerei für Mecklenburg erlassen.

Die Verordnung vom 18. März 1891 wird als eine Fischereiordnung für Mecklenburg - Schwerin und Mecklenburg - Strelitz angesehen.

Sie regelt die Fischerei am Außenstrand, in den Küstengewässern und in den Binnengewässern und enthält Strafbestimmungen und Regelungen für die Beaufsichtigung der Fischerei.

Auch Schon- und Schutzmaßnahmen waren in einer Ergänzung vom 23. August 1909 enthalten.

Eine Verordnung zum Schutz der Fischerei am Außenstrand regelte die Ordnung beim Fischfang auch durch Festlegungen der Abstände der Fanggeräte zueinander.





Letztes Update: 07.03.2011, 17:22 Uhr
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