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Fischereibestimmungen an der Mecklenburger Ostseeküste
Inhaltlich entnommen: Geschichte der Fischerei und des Fischereirechts im deutschen Ostseeraum Erwin Schütt schreibt: "Trotz der Bemühungen um die Vereinheitlichung des Fischereirechts blieben in die einzelnen Länder weiterhin eigenständige Regelungen in Kraft." Für Mecklenburg wurden durch die dortige Staatsregierung im Namen des Großherzogs Friedrich Franz Verordnungen zur Regelung der Fischerei für Mecklenburg erlassen. Die Verordnung vom 18. März 1891 wird als eine Fischereiordnung für Mecklenburg - Schwerin und Mecklenburg - Strelitz angesehen. Sie regelt die Fischerei am Außenstrand, in den Küstengewässern und in den Binnengewässern und enthält Strafbestimmungen und Regelungen für die Beaufsichtigung der Fischerei. Auch Schon- und Schutzmaßnahmen waren in einer Ergänzung vom 23. August 1909 enthalten. Eine Verordnung zum Schutz der Fischerei am Außenstrand regelte die Ordnung beim Fischfang auch durch Festlegungen der Abstände der Fanggeräte zueinander. |
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Letztes Update: 07.03.2011, 17:22 Uhr
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