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Schirmer
Jochen Schirmer
Kunstmaler


Arbeitskreis


60 Jahre
Fischwirtschaft
in Rostock Marienehe



Bilder vom Fischereihafen aus den Jahren 1950 bis 1990 und nach der Wende 1990

Fischereihafen




Ständige Ausstellung
Hochseefischerei 1950-1990

Societät Rostock maritim e.V.


Was soll die 200-Seemeilenzone bedeuten?

von Thomas Schrecker

Wie verhält es sich mit der Erweiterung der Seemeilenzone für Küstenstaaten? Bernd Fröhlich, Dresden

Seit Dezember 1973 beschäftigt sich die. III. UNO-Seerechtskonferenz mit einer Neuregelung des See-Völkerrechts. Die Gründe dafür sind in Forderungen verschiedener Staaten zu sehen, die eine Neuregelung des Seerechts - vor allem in den letzten Jahren - immer nachdrücklicher forderten. Nach bisherigem Recht verfügen alle Staaten über ein Küstengewässer in einer Breite zwischen drei und zwölf Seemeilen (eine Seemeile entspricht etwa 1,8 Kilometer). In diesen Gewässern übt der Staat Hoheitsrechte aus. Sie stellen faktisch einen Teil seines Staatsgebietes dar.

Außerhalb dieser Zone war die See frei für Aktivitäten aller anderen Staaten. Schiffsdurchfahrten und auch der Fischfang gehörten dazu.

Die Forderung nach der Erweiterung der Seezone entspringt unterschiedlichen Interessen verschiedener Staaten. Entwickelte kapitalistische Staaten wie die USA, Kanada, Norwegen, die EWG-Länder sowie die Entwicklungsländer beanspruchen vor ihren Küsten ökonomische, beziehungsweise Fischfangzonen in einer Breite von 200 Meilen. Das heißt:

Diese Länder wollen das Recht auf jegliche wirtschaftliche Nutzung innerhalb dieser 200 Seemeilen für sich allein. Andere Staaten dürfen nur mit Genehmigung in diesen Gewässern aktiv (in jeder Beziehung) werden. Die Entwicklungsländer begründeten dieses Begehren mit ihrem Bestreben, schneller die wirtschaftliche Unäbhängigkeit zu erlangen.

MIT KURS ZU DEN FANGPLÄTZEN im West-Atlantik bahnt sich das Kühl- und Transportschiff „Evershagen“ vom Rostocker Fischkombinat seinen Weg durch die Wellen. Foto: ZB

Vor allem für Binnenstaaten und jene Länder, die eine hochmoderne Fischereiflotte haben, selbst aber nur über geringe Fischbestände in eigenen Gewässern verfügen, bringt die Errichtung der 200-Meilenzone erhebliche Schwierigkeiten mit sich. Zu diesen Ländern zählt auch die DDR.

Für diese Staaten bedeutet das, daß sie künftig die Modalitäten des Fischfangs mit den betreffenden Anliegerstaaten vertraglich regeln müssen. Im wesentlichen wird es sich darum handeln, ob und wie viel dieser Länder in der 200-Seemeilenzone fischen dürfen. Das bringt eine erhebliche Kostensteigerung für die Fernfischerei dieser Länder mit sich. Des weiteren müssen die benachteiligten Staaten Lizenzgebühren zahlen.

Diese Situation hat internationale Verhandlungen nötig gemacht. In der letzten Zeit hat die DDR mit einigen Ländern, darunter mit der VR Mocambique, Norwegen und den USA Rahmenfischereiabkommen geschlossen. Das räumt unseren Fischern das Recht ein, die Fangplätze vor den entsprechenden Gewässern zu nutzen. Allerdings werden die Fangmengen jährlich genau festgelegt. Mit diesen Verträgen versucht unser Staat den Auswirkungen der 200-Meilenzone zu begegnen.

Gleichzeitig verstärken wir wie die anderen Staaten der sozialistischen Gemeinschaft und weitere Länder alle Anstrengungen, eine universell annehmbare Seerechtskonvention zu erlangen.

 

 




Letztes Update: 06.02.2011, 14:02 Uhr
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