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Schirmer
Jochen Schirmer
Kunstmaler


Arbeitskreis


60 Jahre
Fischwirtschaft
in Rostock Marienehe



Bilder vom Fischereihafen aus den Jahren 1950 bis 1990 und nach der Wende 1990

Fischereihafen




Ständige Ausstellung
Hochseefischerei 1950-1990

Societät Rostock maritim e.V.


Rückblick zur Erweiterung der Hoheitsgewässer einiger Küstenstaaten.


Günther Kröger



Freiheit der Meere in Gefahr

Damals im Jahr 1960 wurde unser erstes Fang-   Verarbeitungsschiff „Bertolt Brecht“ in Dienst gestellt und das Transport- und Verarbeitungsschiff „Martin Andersen Nexö“ übernahm den ersten Fisch von unseren Trawlern, als die Fischerei durch die Erweiterung der Hoheitsgrenzen immer mehr behindert wurde. 1958, am 1. September erweiterte Island  seine Hoheitsgrenzen von 3- auf 6 Seemeilen. Die Norweger erweiterten fast zur gleichen Zeit auf 6 Seemeilen.   Unsere alten Kapitäne verstanden die Welt nicht mehr und in der ganzen Welt diskutierten vor allem die Politiker und natürlich die Hochseefischer über die Freiheit der Meere. Ich erinnere mich auch daran, dass die Staaten ihre Rechte mit Gewalt durchsetzten. Da ereignete sich folgendes: Englische Fischer fischten wie immer nahe der Küste vor SW-Island. Sie akzeptierten die erfolgte Einschränkung ihrer Fangtätigkeit nicht. Aus diesem Gebiet haben wir schon immer unseren Fisch zu dieser Zeit geholt und wir denken, die Freiheit der Meere kann nicht so ohne weiters aufgehoben werden. Die Politiker hatten protestiert, Einspruch erhoben. Doch Island wies die Einwände zurück.

Als die Fischer dabei waren das Netz mit ihren verwitterten, harten Händen einzuholen und den guten Fang zu bergen, kamen aus dem Norden isländische Schnellboote. Sie legten sich vor den dort fischenden Booten und forderten sie auf, ihnen zu folgen. Der Protest der Kapitäne wurde zurückgewiesen und sie mussten den  Schnellbooten folgen. Aus der Presse konnte ich entnehmen, dass erst im letzten Moment eine englische Fregatte die Fischerboote befreite. Solche Ereignisse gab es noch einige mehr.

Verstehen konnte ich damals die Isländer. Sie lebten vor allem von der Fischerei und vom Fischexport. Doch wir dachten wohl alle, wo sollen solche staatlichen Festlegungen der Küstenstaaten noch hinführen? Wir diskutierten damals auch über die Entscheidung des Südkoreanischen Diktators Rhee, der hatte die Befischung koreanischer Gewässer durch die Japaner in einer Entfernung von 320 km von ihrer Küste verboten.

Wir dachten damals, was wird aus dem Seerecht, dem die Freiheit der Meere zugrunde liegt? Was wird aus den Staaten, die nur eine kleine Küste haben? Bietet das Meer nicht allen Schiffen, unabhängig welcher Nationalität eine freie Fahrt?
Doch auch eine Reihe anderer Staaten, vor allem mit weiten Küsten, zeigten die Tendenz, das Recht anderer Nationen einzuschränken. Sie begründeten ihre Gedanken mit dem Schutz ihrer Fischereibestände. Im Auge hatten sie aber mehr oder weniger die vor ihrer Küste lagernden Bodenschätze.

Die ehemals bedingte Einschränkung durch die drei Seemeilen Hoheitsgewässer, entstanden aus dem Recht zum Schutz des Landes und der Reichweite ihrer Küstenbatterien, wurde durch alle Staaten akzeptiert. Eine seerechtliche Regelung durch die Seerechtskonferenzen konnte eine gewisse Zeit lang nicht erreicht werden. Doch die spätere Entwicklung haben wir alle noch gespürt. Erst kam Island mit der 50 sm Grenze und danach kamen die 200 sm ökonomischen Zonen. Heute streitet man darüber, wem gehört die Arktis? Man streitet ganz einfach über die Rohstoffe, die hier lagern. Wer sich hier durchsetzen kann, ist noch offen. Den heutigen Hochseefischern werden aber auf jedem Fall wieder Einschränkungen drohen.




Letztes Update: 11.12.2012, 18:09 Uhr
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